Klonfleisch ohne gesetzliche Regelungen auf dem Markt

Testbiotech-Studie zeigt unkontrollierte Situation in der EU
Montag, 3. May 2010
München / Brüssel

Produkte von geklonten Tieren sind wahrscheinlich längst in Europa angekommen. Für ihren Import gibt es derzeit keine effektiven Vorschriften oder Verbote. Ob geklonte Rinder, deren Nachkommen oder Zuchtmaterial aus den USA nach Europa einführt werden, ist in keinem offiziellen Register erfasst.

Entsprechende Anfragen von Testbiotech, in welchen Mengen derartige Produkte importiert werden, wurden weder von Ämtern noch von Firmen konkret beantwortet. Es ist bekannt, dass schon vor Jahren erste Einfuhren stattgefunden haben. Der Import von Zuchtmaterial kann zu einer raschen Verbreitung von Nachkommen geklonter Tiere in der Landwirtschaft führen. Landwirte und Verbraucher haben dann keine Wahlmöglichkeit mehr.

„Die Wahrscheinlichkeit, dass Verbrauchern Produkte von geklonten Tieren unbemerkt untergeschoben werden, ist ziemlich groß,“ sagt Christoph Then, Geschäftsführer der Organisation Testbiotech. „Diese Verbreitung ohne jede Transparenz, die Landwirtschaft und Lebensmittelhandel betrifft, sollte so rasch wie möglich gestoppt werden.“

Die Studie, die Testbiotech für das Büro des Grünen-Abgeordneten Martin Häusling im Europäischen Parlament erstellt hat, erörtert Sicherheit, Tierschutz und möglichen Nutzen der Klonierung von Nutztieren. Die zur Sicherheit vorliegenden Studien sind äußerst lückenhaft und zeigen vor allem im Bereich Tierschutz große Probleme. Auch 15 Jahre nach Klon-Schaf „Dolly“ sind die Erfolgsraten niedrig und die Nebenwirkungen unbeherrschbar. Viele Tiere sterben in den Tagen nach der Geburt an schweren Organschäden.

Die Studie zeigt auch, dass mit dem Klonen neue Abhängigkeiten in Tierzucht und Landwirtschaft entstehen, da die Tiere und die Klonverfahren dem Patentschutz unterliegen. So wird unter anderem das Klonen von Kängurus, Walen, Elefanten, Pferden, Giraffen, Kühen und Bullen, Schafen Kamelen, Schweinen und Flusspferden als Erfindung beansprucht.

Das Europäische Parlament hat bereits ein Verbot des Klonens von Tieren zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung und der Vermarktung entsprechender Produkte gefordert. Dagegen will der Ministerrat die Markzulassung für Klonfleisch über die Novel Food Verordnung regeln. Der Testbiotech-Report zeigt jedoch, dass die aktuellen Probleme nicht über die Novel Food Verordnung gelöst werden können.

Kontakt: 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Christoph Then, Testbiotech e. V. : 0151 54 63 80 40

Testbiotech e. V.
Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie
Frohschammerstr. 14, 80807 München
Tel: 089-35 89 92 76
Fax: 089-359 66 22
info@testbiotech.org
www.testbiotech.org