Gene Drives weiter auf der internationalen Agenda

Konferenz in Ägypten endet ohne konkrete Ergebnisse

11. Dezember 2018

11. Dezember 2018 / Im November tagte in Ägypten die internationale Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), bei der es viele kontroverse Diskussionen zum Thema Gene Drives gab. Im Rahmen der Konferenz fand man keine konkreten Lösungen, Befürworter eines Moratoriums konnten sich nicht durchsetzen. Der Diskussionsprozess wurde nicht abgeschlossen, sondern soll bis zur nächsten Konferenz im Jahr 2020 fortgeführt werden.

Beim Einsatz der Gene-Drive-Technologie werden Organismen so in ihren Genen manipuliert, dass sich der Prozess der gentechnischen Veränderung in jeder Generation von selbst wiederholt. So sollen sich die veränderten Gene möglichst rasch ausbreiten. Im Resultat sollen natürliche Populationen damit ersetzt oder sogar ausgerottet werden. In diesem Zusammenhang kommt der Gen-Schere CRISPR-Cas eine entscheidende Rolle zu.

Bei der Anwendung von Gene Drives werden also nicht nur genetische Eigenschaften, sondern auch die Mechanismen der Vererbung selbst verändert. Der Prozess der gentechnischen Manipulation wird nicht mehr allein im Labor durchgeführt. Er wird zu einem sich selbst organisierenden Vorgang gemacht, der zwar vom Menschen angestoßen wird, sich dann aber ohne menschliche Kontrolle in der Umwelt vollzieht. Gene Drives führen daher zu einer ganz neue Dimension von Risiken.

Zu diesem Thema hat Testbiotech in den letzten Wochen rund 70.000 Postkarten an Bundeskanzlerin Angela Merkel in Umlauf gebracht. Mit den Postkarten wurde die Bundesregierung aufgefordert, national und international aktiv zu werden, um eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen zu verhindern, die mit Gene Drives ausgestattet sind. Bisher gibt es keine offizielle Antwort, Testbiotech hat deswegen jetzt noch einmal nachgehakt.

Konkret fordert Testbiotech:

  • hohe Sicherheitsstandards für Labore, die mit entsprechenden Organismen experimentieren; Versuche an Arten, die hier in der Umwelt vorkommen, sollen unterbleiben.
  • gesetzliche Vorschriften in der EU und in Deutschland, die gewollte und ungewollte Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen verhindern, wenn deren Ausbreitung in der Umwelt nicht kontrolliert werden kann.
  • internationale Regeln dafür, wie die internationale Gemeinschaft mit den großen Unsicherheiten und den Grenzen des Wissens umgehen soll; es darf nicht alles gemacht werden, was technisch machbar ist, sondern nur das, was auch verantwortbar und kontrollierbar ist.
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